Alle Fonds können in der Bibliothek frei konsultiert werden, außer denen, die von der Ausleihe ausgeschlossen sind, wie:
- Fonds aus dem Abgabe von Pflichtexemplaren: Die Bibliothek erhält eine Kopie aller in der Provinz Málaga veröffentlichten Materialien. Die Aufbewahrungspflicht bedeutet, dass diese Kopien nicht ausgeliehen werden können.
- Presse und periodische Veröffentlichungen im Allgemeinen.
- Nachschlagewerke oder sehr häufiges Nachschlagen: Wörterbücher, Enzyklopädien und Ähnliches.
- Alte Fonds: Bücher vor 1958.
- Andere Dokumente, die aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften und ihres Erhaltungszustandes eine ausschließliche Nachschlagen in den Einrichtungen der Bibliothek ratsam machen.